Karten für Heimspiele nur im Vorverkauf

Die Hygieneanforderungen des DVV sind weiterhin streng. Karten sind nur im Vorverkauf zu erwerben.
Abschließende Infos folgen demnächst.
DVV – STAND: 26.08.2021 19
Zulassung Zuschauer
Gemeinsam mit allen Teamsportarten in Deutschland wurden Rahmenbedingungen formuliert, unter denen eine Rückkehr von Zuschauern bei Sportevents möglich ist. Ein sicherer und verantwortungsvoller Besuch erscheint insbesondere aufgrund der steigenden Impfquote und des flächendeckenden, guten Testungsangebotes möglich. Die Vereine erarbeiten individuelle Schutz- und Hygienekonzepte für ihren Zuschauerbereich. Die Entscheidung über die Zulassung von Zuschauern trifft der Verein in enger Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt. Das jeweilige Zuschauerkonzept orientiert sich an der bundes- und landespolitischen Gesetzeslage, am lokalen Infekti-onsgeschehen sowie an den folgenden Grundsätzen:
1. Beschränkungen und Bestimmungen
• Zutrittsregelung für Geimpfte, Genesene und Getestete („3G-Regel“);
• Personenkontrolle (Body-Check-Kontrolle), inkl. Zutrittsbeschränkung für symptomatische Personen;
• Regulierung der Besucherströme insbesondere im Ein- und Ausgangsbereich, z. B. durch Entzerrung durch längere Einlasszeiten, mehrere Eingänge; Wartezonen im Außenbereich;
• Trennung der Einlassbereiche von Zuschauern und aktiv/passiven Beteiligten;
2. Kontaktnachverfolgung
• Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung durch Aufnahme der Kontaktdaten;
• Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Kontaktnachverfolgung (Corona-Warn-App, Luca-App oder eigene Lösungen) analog zur Gastronomie oder anderen Veranstaltungen: Papieralternativen ermöglichen;
• Nutzung von E-Ticketing
• die Zuschauer werden darauf hingewiesen, dass sie sich beim Einlass auf Nachfrage ausweisen müssen;
3. Hygiene- und Abstandsrichtlinien
• Regelungen zum Tragen von medizinischen Masken (ggf. mit FFP2-/KN95-Standard);
• Bereitstellung von Hygienestationen zur Handdesinfektion;
• regelmäßige Reinigung von Kontaktflächen (z. B. Türklinken, Handläufe, etc.);
• klar gekennzeichnete/ausgeschilderte Wegführung ggf. inkl. Einbahnstraßenregelungen; Abstandsmarkierungen; „Halteverbots“-Bereiche; Spurtrennungen durch Richtungsmarkierungen; zeitlich getrennte Nutzung von Wegen / Hallenbereichen;
• Aushänge/Plakate zur Erinnerung an die Hygieneetikette und die AHA-Regeln;
• Frischluftzufuhr über Belüftungslagen, offene Fenster und Türen. 4. Catering, Gastronomie Für die Zubereitung, den Verkauf und Verzehr von Speisen gelten erhöhte Hygienestandards. Der Verein oder seine zuständigen Dienstleister richten sich dabei nach den geltenden Hygie-nerichtlinien für Gastronomie und Bewirtung der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststätten-verband) bzw. den entsprechenden Verordnungen der Landesverbände der DEHOGA. Mögliche Umsetzungen:
• dezentrale Verkaufs-/Ausgabestellen;
• Vorportionierung und Verpackung der Speisen; 5. Personal Der Verein stellt sicher, dass das an der Veranstaltung mitwirkende Personal (Dienstleister wie z. B. Caterer, Reinigung, Ordner etc.) über die geltenden Hygienemaßnahmen informiert sind und die Einhaltung dieser bestätigt haben. Der Verein stellt sicher, dass ausreichend Personal vor Ort ist. 6. Spiele ohne Zuschauer Für den Fall das Zuschauer von behördlicher Seite untersagt sind, wird der DVV unverzüglich informiert. Der Verein stellt sicher, dass Zuschauer und Fans umfassend informiert werden und es vor der Spielhalle zu keinen Menschenansammlungen kommt

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